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Die Caritas gehört zur katholischen Kirche

Die Caritas ist der Wohlfahrtsverband der Katholischen Kirche. Es gibt in Deutschland sechs Wohlfahrtsverbände: Den Deutschen Caritasverband, das Diakonische Werk der Evangelischen Kirche in Deutschland, das Deutsche Rote Kreuz, die Arbeiterwohlfahrt, den Paritätischen Gesamtverband und die Zentralwohlfahrtsstelle der Juden in Deutschland. Sie alle unterstützen das soziale Netz in Deutschland. Viele Aufgaben übernehmen sie im Auftrag des Staates, erledigen sie jedoch in eigener Verantwortung. In den Einrichtungen und Diensten der Wohlfahrtsverbände sind rund 1,4 Millionen Menschen hauptamtlich beschäftigt, schätzungsweise 2,5 bis 3 Millionen leisten ehrenamtlich engagierte Hilfe in Initiativen, Hilfswerken und Selbsthilfegruppen. Lesen Sie mehr zur Finanzierung der Arbeit der Caritas.

 

Not sehen und handeln

Doch die Caritas ist kein Konzern. Sie ist ein Verband, der aus vielen Mitgliedern besteht, die vor Ort oder regional tätig sind. Diese Mitglieder sind die so genannten Rechtsträger der Einrichtungen und Beratungsdienste. Für Sie als potenzielle(r) neue(r) Mitarbeiter(in) ist also nicht die Bundeszentrale in Freiburg Ihre Partnerin beim Abschluss des Arbeitsvertrages, sondern der jeweilige Träger der Einrichtung, in der Sie später arbeiten werden. Dies kann ein Ortscaritasverband sein, eine Krankenhausgesellschaft oder ein Diözesancaritasverband. Alle Einrichtungen und Dienste haben ein gemeinsames Ziel: Not sehen und handeln.

 

Mehr als nur ein Job

In den Diensten und Einrichtungen der Caritas arbeiten Menschen mit unterschiedlichen Kompetenzen und Qualifikationen. Dabei bringen sie ihre Fachlichkeit ein und setzen auch ein Zeichen für eine solidarische Gesellschaft. Als Ansprechpartner, Ratgeberinnen, Begleiter, Pflegende oder Leitende tragen sie Verantwortung für die Qualität und den Auftrag der Caritas, Menschen in schwierigen Lebenslagen zu helfen. In ihrem Einsatz leben sie das, wozu Jesus alle Menschen aufgefordert hat und was Caritas übersetzt bedeutet: die Nächstenliebe. Partnerschaftliches Miteinander Die Arbeit erfolgt auf der Basis des kirchlichen Arbeitsrechts. Es betont die gemeinsame Verantwortung aller, die für die Caritas arbeiten als eine Dienstgemeinschaft. Dieses Miteinander drückt sich schon in der Wortwahl aus.

In der Caritas gibt es Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter statt Arbeitnehmer(innen) (Angestellte und Arbeiter). Die Arbeitgeber heißen Dienstgeber und die Arbeitsverhältnisse werden als Dienstverhältnisse bezeichnet. Auf der Basis dieses Selbstverständnisses hat die Caritas ein eigenes Tarifwerk entwickelt, in dem die Arbeitsbedingungen geregelt sind. Die Richtlinien für Arbeitsverträge in den Einrichtungen des Deutschen Caritasverbandes (AVR) werden von der Arbeitsrechtlichen Kommission des Deutschen Caritasverbandes erarbeitet und beschlossen. In diesem Gremium haben Dienstgeber und Mitarbeiter gleich viele Stimmen. Beschlüsse können nur mit einer Dreiviertelmehrheit gefasst werden.

Mehr als nur ein Job!

"Ich arbeite bei der Caritas, …weil mir die Arbeit mit den Kindern sehr viel Spaß macht. Ich kann...

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